Verleih Shop von Schleidern Entertainment
Herzlich Willkommen! Hier könnt Ihr unser Equipment mieten
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Partyanlage 1
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Artikelnummer:
001
Preis:
150,00 €
Enthaltene Mehrwertsteuer 16 %
20,69 €
AGB
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schleidern Entertainment GbR
§1 Allgemeines:
Sämtliche Leistungen erfolgen nur unter Zugrundelegung
dieser Bedingungen. Sie gelten auch für zukünftige
Geschäftsbeziehungen in der jeweiligen aktuellen Form als
vereinbart. Anderen Bedingungen unserer Kunden
wiedersprechen wir hiermit. Sämtliche von unseren
Bedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt
abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Eine
Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig. Unsere
Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu
Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905
Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen,
eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die
Messung zu protokollieren. Auf Wunsch vermitteln wir einen
Dienstleister, der eine solche Messung normgerecht
durchführt.
§2 Angebote / Aufträge:
Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und gelten,
falls nicht anders angegeben, zzgl. der ges. MwSt. Ein Auftrag
kommt erst durch unsere Bestätigung, oder Überlassung der
Mietsache/
Ware zustande. Mündliche und telefonische Bestellungen sind
stets rechtsverbindlich.
§3 Mietzeit:
Die Mietzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Mietsache
dem Kunden überlassen wird, und endet an dem Zeitpunkt, an
dem sie wieder zurückgegeben wird. Der Transport findet
während der Mietzeit statt. Die Rückgabetage werden nicht
berechnet, sofern die Mietsache zu der mit uns vereinbarten
Zeit wieder zurückgegeben worden ist.
§4 Mietpreis:
Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise in
der Form des §2 wirksam vereinbart worden sind, gelten für
die Überlassung der Mietsachen die Preise der jeweils bei
Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
§5 Zusätzliche Leistungen:
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung,
Montage und die Betreuung durch unser Personal erfolgt
gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren
wirksamen Abschluss und Inhalt der §2 ebenfalls Anwendung
findet. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht
gesondert vereinbart wurde, sind wir berechtigt, die Zahlung
eines angemessenen Entgeltes zu verlangen.
§6 Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind nach Vereinbarung zahlbar:
Vorkasse, Barzahlung oder Zahlung sofort nach
Rechnungserhalt (14 Tage) sind rein netto zahlbar. Wir
behalten uns das Recht vor, bei Überlassung der Mietsache
eine Kaution zu verlangen. Abweichende
Zahlungsbedingungen sowie Skonto Abzug bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung. Skonto Abzug für Dienstleistungen
Bestellung, 30% ab 14 Tage vor Beginn der Mietzeit, 70% ab 3
Tage vor Beginn der Mietzeit, 100% am Tag des Beginns der
Mietzeit. Der Kunde ist nur bei Eintritt höherer Gewalt von
seinen Abstandsgebühren befreit. Ihm unterliegt dafür die
Beweispflicht.
§11 Störungen / Mängel:
Sollten wir am Einsatzort der Mietsache nicht erscheinen, aus
Gründen die wir nicht zu vertreten haben, wie höhere Gewalt,
Unfall, Brand, Sturm, Schnee, Krankheit, Vorsatz dritter etc. so
sind wir von unseren Verpflichtungen befreit, und es können
uns gegenüber diesbezüglich keine Schadenersatzansprüche
seitens des Kunden oder Dritter erhoben werden. Der Kunde
ist von seinen Zahlungsverpflichtungen an uns in diesem Fall
befreit. Ebenfalls können keine Schadenersatzansprüche,
Preisabzüge oder Missachtung weiterer Vereinbarungen durch
den Kunden gestellt werden, falls ein Zeitverzug entsteht.
Dieser Zeitverzug darf die Nutzdauer, bzw. Durchführung einer
Veranstaltung nicht grob hindern. Ansprüche wegen
mangelhafter Leistung, Unmöglichkeit und der Verletzung von
Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
Beendigung der Mietzeit gegenüber uns geltend zu machen.
Die Haftung für Schäden durch uns ist auf den zweifachen
Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit nicht
Vorsatz vorliegt.
§12 Pflichten des Mieters während der Mietzeit:
Erfüllt der Kunde die Ihm obliegenden Pflichten nicht, so
können wir unsere Leistungsverpflichtung rückgängig machen,
sofern wir dem Kunden zuvor eine angemessene Frist für die
Erfüllung der obliegenden Pflichten gesetzt haben. Die
Fristsetzung entfällt, wenn der Kunde die Erfüllung der Ihm
obliegenden Pflichten ablehnt, die Erfüllung der Pflichten nicht
möglich ist, oder wir an der sofortigen Geltendmachung
unserer Rechte ein besonderes Interesse haben. Eine
Fristsetzung ist insbesondere nicht erforderlich, wenn der
Kunde eine schwere Verpflichtungsverletzung begeht, durch
welche eine Fortsetzung unserer Leistung unzumutbar wird.
Falls eine Rückziehung unserer Leistung erforderlich wird, so
ist der Kunde von seiner Zahlungspflicht nicht befreit.
Durch den Kunden gestellte Erfüllungsgehilfen (z.B. Auf- und
Abbauhelfer) sind durch den Kunden zu beschaffen, zu
bezahlen, zu versichern, und müssen zu Ihren Arbeiten
befähigt, und damit vertraut seien, und unseren Weisungen
folgen.
Fehlende (auch zeitweise) Erfüllungsgehilfen werden mit
160,00 € je Person berechnet.
Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur
Nutzung der Mietsache zu sorgen. Für Ausfälle und Schäden
der Mietsachen infolge von Stromausfall oder
Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde
einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden.
§13 Haftung bei Gebrauchsüberlassung:
Der Kunde haftet für die Mietsache bis zum Wiederbeschaffungswert
der Mietsache bei Diebstahl, Raub,
Untergang, Feuer, Wasser, Vandalismus, Überspannung und
andere Beschädigungen die wir nicht zu vertreten haben,
während der Mietzeit.
Diese Haftung ist durch den Kunden zu versichern. Der Kunde
haftet für jeden Schaden, der über dem normalen Verschleiß
liegt, und der durch Nichtbeachtung der Gebrauchsvorschriften
entstanden ist. Kosten für defekte Lautsprecher werden durch
den Kunden ersetzt, außer er kann technischen Defekt an
unseren Mietsachen nachweisen, die zu dem Schaden geführt
haben. Der Kunde haftet uns gegenüber für alle Schäden,
Folgeschäden und wirtschaftlichen Nachteile, die uns durch
seinen Verstoß entstehen. Reparaturkosten für technischen
Defekt ohne Fremdeinwirkung übernehmen wir. Bei Fehlern,
Störungen oder Schaden an der Mietsache hat der Kunde uns
sofort zu verständigen und unsere Weisungen abzuwarten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen, Justierungen,
oder Reparaturen durchzuführen oder es zu versuchen, es sei
denn, wir haben ihn hierzu ermächtigt. Der Kunde hat bei
Pfändung der Mietsachen uns unverzüglich das
Pfändungsprotokoll zu übersenden. Das gleiche gilt wenn von
dritter Seite Rechte an der Mietsache geltend gemacht
werden. Bei Anlieferung, Montage durch uns beginnt die
Haftung im Moment der Übergabe und dauert bis zum Beginn
der Demontage. Bei Betreuung der Mietsache durch den uns
ist der Kunde von der Haftung befreit. Schadenersatzpflichtig
gegenüber uns wird der Kunde jedoch bei Missachtung seiner
Sorgfaltspflicht.
§14 Rückgabe:
Die Rückgabe der Mietsache erfolgt durch die Übergabe an
uns, wobei der vereinbarte Termin und Ort verbindlich ist. Bei
verspäteter Rückgabe sind die üblichen Mietkosten zzgl. 20%
Verspätungszuschlag je Tag durch den Kunden zu zahlen.
Entstehen uns weitere wirtschaftliche Nachteile durch eine
Verspätung, so ist der Kunde dafür in vollem Umfang haftbar.
Bei der Rückgabe hat sich der Kunde die Vollständigkeit durch
uns zu bestätigen lassen. Eventuell abgebrannte Leuchtmittel
sind zurück zu geben, da die Zerstörung durch Fehlbedienung
(z.B. Überspannung) nachgewiesen werden kann. Nicht
beigebrachte Leuchtmittel werden berechnet. Nicht sofort
feststellbare Mängel können dem Kunden gegenüber
nachträglich angezeigt werden. Verpackungen,
Bedienungsanleitungen und Zubehör sind Teile der Mietsache
und komplett zurück zu geben. Nachbereitungskosten für
verschmutzte Geräte und Kabel, so wie unordentlich
aufgerollte Kabel gehen zu Lasten des Kunden.
§15 Verbrauchsmaterial, Handelsware:
Verbrauchsmaterial wie Fluide, Pyrotechnik, Bandmaterial,
Lackfolie usw. werden vom Kunden gekauft.
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleiben bis zur
vollständigen Rechnungsbegleichung unser Eigentum. Im
übrigen gelten diese AGB entsprechend. Der Verkauf
gebrauchter Gegenstände erfolgt hiermit vereinbart unter einer
Gewährleistung von maximal 12 Monaten.
§16 Schlussbestimmungen:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Schleidern Entertainment GbR
Es gilt deutsches Recht.
Mit der Unterschrift auf einem Auftrag, Mietvertrag o. Ä.
erkennt der Kunde unsere AGB an.
Medebach, März 2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schleidern Entertainment GbR
§1 Allgemeines:
Sämtliche Leistungen erfolgen nur unter Zugrundelegung
dieser Bedingungen. Sie gelten auch für zukünftige
Geschäftsbeziehungen in der jeweiligen aktuellen Form als
vereinbart. Anderen Bedingungen unserer Kunden
wiedersprechen wir hiermit. Sämtliche von unseren
Bedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt
abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Eine
Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig. Unsere
Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu
Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905
Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen,
eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die
Messung zu protokollieren. Auf Wunsch vermitteln wir einen
Dienstleister, der eine solche Messung normgerecht
durchführt.
§2 Angebote / Aufträge:
Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und gelten,
falls nicht anders angegeben, zzgl. der ges. MwSt. Ein Auftrag
kommt erst durch unsere Bestätigung, oder Überlassung der
Mietsache/
Ware zustande. Mündliche und telefonische Bestellungen sind
stets rechtsverbindlich.
§3 Mietzeit:
Die Mietzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Mietsache
dem Kunden überlassen wird, und endet an dem Zeitpunkt, an
dem sie wieder zurückgegeben wird. Der Transport findet
während der Mietzeit statt. Die Rückgabetage werden nicht
berechnet, sofern die Mietsache zu der mit uns vereinbarten
Zeit wieder zurückgegeben worden ist.
§4 Mietpreis:
Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise in
der Form des §2 wirksam vereinbart worden sind, gelten für
die Überlassung der Mietsachen die Preise der jeweils bei
Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
§5 Zusätzliche Leistungen:
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung,
Montage und die Betreuung durch unser Personal erfolgt
gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren
wirksamen Abschluss und Inhalt der §2 ebenfalls Anwendung
findet. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht
gesondert vereinbart wurde, sind wir berechtigt, die Zahlung
eines angemessenen Entgeltes zu verlangen.
§6 Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind nach Vereinbarung zahlbar:
Vorkasse, Barzahlung oder Zahlung sofort nach
Rechnungserhalt (14 Tage) sind rein netto zahlbar. Wir
behalten uns das Recht vor, bei Überlassung der Mietsache
eine Kaution zu verlangen. Abweichende
Zahlungsbedingungen sowie Skonto Abzug bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung. Skonto Abzug für Dienstleistungen
Bestellung, 30% ab 14 Tage vor Beginn der Mietzeit, 70% ab 3
Tage vor Beginn der Mietzeit, 100% am Tag des Beginns der
Mietzeit. Der Kunde ist nur bei Eintritt höherer Gewalt von
seinen Abstandsgebühren befreit. Ihm unterliegt dafür die
Beweispflicht.
§11 Störungen / Mängel:
Sollten wir am Einsatzort der Mietsache nicht erscheinen, aus
Gründen die wir nicht zu vertreten haben, wie höhere Gewalt,
Unfall, Brand, Sturm, Schnee, Krankheit, Vorsatz dritter etc. so
sind wir von unseren Verpflichtungen befreit, und es können
uns gegenüber diesbezüglich keine Schadenersatzansprüche
seitens des Kunden oder Dritter erhoben werden. Der Kunde
ist von seinen Zahlungsverpflichtungen an uns in diesem Fall
befreit. Ebenfalls können keine Schadenersatzansprüche,
Preisabzüge oder Missachtung weiterer Vereinbarungen durch
den Kunden gestellt werden, falls ein Zeitverzug entsteht.
Dieser Zeitverzug darf die Nutzdauer, bzw. Durchführung einer
Veranstaltung nicht grob hindern. Ansprüche wegen
mangelhafter Leistung, Unmöglichkeit und der Verletzung von
Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
Beendigung der Mietzeit gegenüber uns geltend zu machen.
Die Haftung für Schäden durch uns ist auf den zweifachen
Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit nicht
Vorsatz vorliegt.
§12 Pflichten des Mieters während der Mietzeit:
Erfüllt der Kunde die Ihm obliegenden Pflichten nicht, so
können wir unsere Leistungsverpflichtung rückgängig machen,
sofern wir dem Kunden zuvor eine angemessene Frist für die
Erfüllung der obliegenden Pflichten gesetzt haben. Die
Fristsetzung entfällt, wenn der Kunde die Erfüllung der Ihm
obliegenden Pflichten ablehnt, die Erfüllung der Pflichten nicht
möglich ist, oder wir an der sofortigen Geltendmachung
unserer Rechte ein besonderes Interesse haben. Eine
Fristsetzung ist insbesondere nicht erforderlich, wenn der
Kunde eine schwere Verpflichtungsverletzung begeht, durch
welche eine Fortsetzung unserer Leistung unzumutbar wird.
Falls eine Rückziehung unserer Leistung erforderlich wird, so
ist der Kunde von seiner Zahlungspflicht nicht befreit.
Durch den Kunden gestellte Erfüllungsgehilfen (z.B. Auf- und
Abbauhelfer) sind durch den Kunden zu beschaffen, zu
bezahlen, zu versichern, und müssen zu Ihren Arbeiten
befähigt, und damit vertraut seien, und unseren Weisungen
folgen.
Fehlende (auch zeitweise) Erfüllungsgehilfen werden mit
160,00 € je Person berechnet.
Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur
Nutzung der Mietsache zu sorgen. Für Ausfälle und Schäden
der Mietsachen infolge von Stromausfall oder
Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde
einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden.
§13 Haftung bei Gebrauchsüberlassung:
Der Kunde haftet für die Mietsache bis zum Wiederbeschaffungswert
der Mietsache bei Diebstahl, Raub,
Untergang, Feuer, Wasser, Vandalismus, Überspannung und
andere Beschädigungen die wir nicht zu vertreten haben,
während der Mietzeit.
Diese Haftung ist durch den Kunden zu versichern. Der Kunde
haftet für jeden Schaden, der über dem normalen Verschleiß
liegt, und der durch Nichtbeachtung der Gebrauchsvorschriften
entstanden ist. Kosten für defekte Lautsprecher werden durch
den Kunden ersetzt, außer er kann technischen Defekt an
unseren Mietsachen nachweisen, die zu dem Schaden geführt
haben. Der Kunde haftet uns gegenüber für alle Schäden,
Folgeschäden und wirtschaftlichen Nachteile, die uns durch
seinen Verstoß entstehen. Reparaturkosten für technischen
Defekt ohne Fremdeinwirkung übernehmen wir. Bei Fehlern,
Störungen oder Schaden an der Mietsache hat der Kunde uns
sofort zu verständigen und unsere Weisungen abzuwarten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen, Justierungen,
oder Reparaturen durchzuführen oder es zu versuchen, es sei
denn, wir haben ihn hierzu ermächtigt. Der Kunde hat bei
Pfändung der Mietsachen uns unverzüglich das
Pfändungsprotokoll zu übersenden. Das gleiche gilt wenn von
dritter Seite Rechte an der Mietsache geltend gemacht
werden. Bei Anlieferung, Montage durch uns beginnt die
Haftung im Moment der Übergabe und dauert bis zum Beginn
der Demontage. Bei Betreuung der Mietsache durch den uns
ist der Kunde von der Haftung befreit. Schadenersatzpflichtig
gegenüber uns wird der Kunde jedoch bei Missachtung seiner
Sorgfaltspflicht.
§14 Rückgabe:
Die Rückgabe der Mietsache erfolgt durch die Übergabe an
uns, wobei der vereinbarte Termin und Ort verbindlich ist. Bei
verspäteter Rückgabe sind die üblichen Mietkosten zzgl. 20%
Verspätungszuschlag je Tag durch den Kunden zu zahlen.
Entstehen uns weitere wirtschaftliche Nachteile durch eine
Verspätung, so ist der Kunde dafür in vollem Umfang haftbar.
Bei der Rückgabe hat sich der Kunde die Vollständigkeit durch
uns zu bestätigen lassen. Eventuell abgebrannte Leuchtmittel
sind zurück zu geben, da die Zerstörung durch Fehlbedienung
(z.B. Überspannung) nachgewiesen werden kann. Nicht
beigebrachte Leuchtmittel werden berechnet. Nicht sofort
feststellbare Mängel können dem Kunden gegenüber
nachträglich angezeigt werden. Verpackungen,
Bedienungsanleitungen und Zubehör sind Teile der Mietsache
und komplett zurück zu geben. Nachbereitungskosten für
verschmutzte Geräte und Kabel, so wie unordentlich
aufgerollte Kabel gehen zu Lasten des Kunden.
§15 Verbrauchsmaterial, Handelsware:
Verbrauchsmaterial wie Fluide, Pyrotechnik, Bandmaterial,
Lackfolie usw. werden vom Kunden gekauft.
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleiben bis zur
vollständigen Rechnungsbegleichung unser Eigentum. Im
übrigen gelten diese AGB entsprechend. Der Verkauf
gebrauchter Gegenstände erfolgt hiermit vereinbart unter einer
Gewährleistung von maximal 12 Monaten.
§16 Schlussbestimmungen:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Schleidern Entertainment GbR
Es gilt deutsches Recht.
Mit der Unterschrift auf einem Auftrag, Mietvertrag o. Ä.
erkennt der Kunde unsere AGB an.
Medebach, März 2019
Lieferbedingungen
Achtung! Wir liefern unsere Anlagen nur persönlich aus. Wir liefern unsere Anlagen nur im Bereich Hochsauerlandkreis aus! Wir versenden keine Ware!